Anwender und Daten schützen

Datenschutz ist Grundrechtsschutz. Der schnelle technische Fortschritt im Bereich der Informations- und Telekommunikationstechnologien macht eine ständige Überprüfung datenschutzrechtlicher Regelungen zum Schutz der Bürger erforderlich.  Seit dem Inkrafttreten der EU-Datenschutzgrundverordnung richtet sich eine größere Nachfrage an unsere Datenschutzbehörden. Um diese Aufgabe zu bewältigen, müssen die Behörden mit dem notwendigen Personal ausgestattet werden. Wir machen uns dafür stark, dass nicht wieder der Mittelstand über Gebühr belastet wird. Wichtig ist uns FREIE WÄHLER ein starker und wirksamer Schutz vor Kostenfallen und Abzocke im Internet. Der Datenskandal um Facebook zeigt, dass wir die Bürger vor den großen internationalen Digitalunternehmen schützen müssen. Das bedeutet, dass wir die Bürger besser auf die Risiken sensibilisieren müssen.

Das wollen wir für Sie erreichen:

  • Datensparsamkeit als Grundprinzip unserer Politik, um einen weitgehenden Schutz der Privatsphäre sicherzustellen
  • Informationskampagne für einen datensparsamen Umgang der Bürger
  • Landesbeauftragten für Datenschutz stärken
  • Angemessene Personalausstattung der Datenschutzbehörden
  • Zeitgemäße, wirksame  und mittelstandsfreundliche Datenschutzregeln
  • Eigene Datenschutzkontrollinstitutionen in besonders grundrechtssensiblen Bereichen
  • Zentrale Datenschutzbeauftragte bei den Landkreisen einrichten
  • Informationspflicht für Online-Anbieter über die Verwendung von Nutzerdaten einführen
  • Zugangsrecht für alle Nutzer zu erhobenen nicht-personenbezogenen Daten der Gerätehersteller und Diensteanbieter schaffen
  • Netzwerkdurchsetzungsgesetz reformieren: Transparenz bei Löschentscheidung herstellen und Recht auf Wiederherstellung zu Unrecht gelöschter Inhalte einführen
  • Kennzeichnungspflicht für Softwareroboter („Social Bots“) einführen
  • Individuelle Preisbildung auf Grundlage von erstellten Nutzerprofilen beim elektronischen Handel unterbinden
  • Erwerb kostenpflichtiger „Beute-Boxen“ bei Computerspielen erst ab 18 Jahren
  • Digitaler Secondhand: Recht auf Weiterverkauf von Zugriffsrechten auf Dateien wie E-Books oder Computerspiele einführen